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Firma in Polen gründen 2027: Sp. z o.o. Schritt für Schritt

Sp. z o.o. über S24 oder Notar, Kapital, Gebühren, Steuern im Überblick und Website für die Bank. Stand Oktober 2026, bitte in Ihrem Land rechtlich prüfen.

Kurz gesagt

Meist wird eine Firma in Polen als Sp. z o.o. gegründet: Mindestkapital 5.000 Złoty, Online-Anmeldung über S24 mit Mustervertrag (rund 350 Złoty Gebühren) oder beim Notar. Danach folgen Konto, Steuern und Buchhaltung, und für die Prüfung der Bank brauchen Sie eine Website. Kontoeröffnung und Steuern klären Sie mit Bank und Steuerberatung.

Sp. z o.o.: Welche Rechtsform für kleine Unternehmen in Polen passt

Die Hauptform für kleine und mittlere Unternehmen in Polen ist die Sp. z o.o. (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością), auf Deutsch die „polnische GmbH“. Die Gesellschafter haften für Schulden der Firma nur mit ihrer Einlage, nicht mit dem gesamten Privatvermögen, daher wird sie gewählt, wenn Verträge mit Kunden, angestellte Mitarbeiter und ein ernsthaftes Bankkonto nötig sind. Das Mindeststammkapital beträgt 5.000 Złoty, der Mindestnennwert eines Geschäftsanteils 50 Złoty.

Polen ist interessant, wenn Ihre Kunden oder Partner in Polen oder in der Nähe sind: Die örtliche Form hat einen verständlichen Namen, polnische Dokumente und einen für Banken und Käufer gewohnten Status. Es ist aber nicht die „billigste“ Rechtsordnung: Die Kosten für Buchhaltung und Berichte sind in Polen meist spürbarer als die staatlichen Gebühren. Und die Gründung garantiert keine Kontoeröffnung: Bank und Zahlungsdienst prüfen Firma, Inhaber und Tätigkeit und dürfen ablehnen.

Wählen Sie ein Land und nicht nur eine Form, vergleichen Sie die Varianten im Artikel Firma im Ausland gründen: Land, Kosten, Vorbereitung. Wir bauen die Website für Firmengründung und Konto, die Registrierung übernimmt eine Partnerkanzlei.

In Polen gibt es weitere Formen: von der Einzelunternehmung einer natürlichen Person bis zur einfachen Aktiengesellschaft. Sie unterscheiden sich in Haftung, Steuern und Anforderungen der Banken, daher sollten Sie „Sp. z o.o. oder etwas anderes“ vor dem Antrag mit einem Juristen besprechen, nicht danach. Wir beschreiben die häufigste Variante für eine kleine Firma mit Produkten und Leistungen online. Rechtsgutachten geben wir nicht ab; die Beträge unten gelten für Oktober 2026, bitte bei Jurist oder Buchhalter gegenprüfen.

Polnische GmbH gründen: online über S24 oder beim Notar

Es gibt zwei Wege. S24 ist das System zur Online-Gründung der Sp. z o.o. mit Mustervertrag, ohne Notar. Der zweite Weg ist die notarielle Urkunde. Sie ist nötig, wenn Sie eine eigene, nicht standardisierte Satzung wollen oder als Einlage kein Geld, sondern Sachen oder Rechte einbringen.

So sieht der Weg über S24 aus

  1. Bereiten Sie die Daten vor. Name, Büroadresse in Polen, Tätigkeit nach der polnischen Klassifikation (PKD), Zusammensetzung des Vorstands, Gesellschafter und Höhe der Anteile.
  2. Füllen Sie den Vertrag im System S24 aus. Der Mustervertrag ist nur begrenzt flexibel, braucht dafür aber keinen Notar.
  3. Unterschreiben Sie die Dokumente. Alle Gesellschafter brauchen eine qualifizierte elektronische Signatur oder ein vertrauenswürdiges Profil (ePUAP).
  4. Zahlen Sie die Gebühren. Gerichtsgebühr und Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger (Beträge unten).
  5. Leisten Sie das Kapital ein. Meist als Geld auf das Konto der Firma, danach bestätigt der Vorstand die Einzahlung.
  6. Warten Sie auf den Eintrag im Register KRS. Nach Schätzungen von Diensten sind es bei Online-Einreichung meist einige Werktage, die Dauer hängt aber vom Gericht und der Qualität des Antrags ab. Fristen versprechen wir nicht.
  7. Nach dem Eintrag erhält die Firma Steuer- und Statistiknummern, und Sie eröffnen ein Konto, melden bei Bedarf die Umsatzsteuer an und schließen einen Vertrag mit einem Buchhalter.

Für Fristen und Details des aktuellen Verfahrens orientieren Sie sich an den offiziellen Portalen des Justizministeriums und des Registers (ekrs.ms.gov.pl) und an einem polnischen Juristen: Regeln und Tarife können sich ändern.

Firma in Polen gründen als Ausländer: Was Sie vorbereiten sollten

Ein Ausländer kann Gesellschafter und Vorstandsmitglied einer Sp. z o.o. sein. Die praktischen Schwierigkeiten liegen meist nicht im Gesetz, sondern in den Werkzeugen.

  • Elektronische Signatur oder vertrauenswürdiges Profil. Für S24 brauchen Sie ein Werkzeug, das nicht allen Ausländern zugänglich ist. Fehlt es, bleibt der notarielle Weg (auch per Vollmacht), und die Kosten sind höher.
  • Anschrift in Polen. Die Firma braucht eine eingetragene Anschrift. Sie lässt sich bei einem Anbieter mieten, die Anforderungen klären Sie aber besser mit einem Juristen.
  • Steuerlicher Status. Wo Sie als natürliche Person Steuern zahlen und wo die Firma geleitet wird, hängt von Ihrer Situation ab. Das ist eine Frage für die Steuerberatung in Ihrem Land.
  • Übersetzungen von Dokumenten. Beglaubigte Übersetzungen können nötig sein, wenn die Dokumente nicht auf Polnisch sind.
  • Wirtschaftlich Berechtigte. Banken und Register verlangen Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern. In Polen gibt es ein eigenes Register (CRBR): Laut Übersichten werden die Daten innerhalb von 14 Werktagen nach dem Eintrag im KRS gemeldet, die Frist klären Sie bitte mit einem Juristen.

Was Sie vor dem Termin beim Juristen tun können

Bereiten Sie eine kurze Beschreibung des Geschäfts vor: was Sie verkaufen, an wen, in welchen Ländern, wie Sie Zahlungen annehmen. Notieren Sie Fragen zu Steuern und Bank. Holen Sie Angebote von zwei, drei polnischen Juristen oder Buchhaltungsbüros ein und vergleichen Sie nicht den Preis für die Gründung, sondern die vollständige Liste der Kosten für das erste und zweite Jahr. Wählen Sie auch den Dienstleister für die Website, hilft der Artikel Webagentur finden: So wählen Sie ohne Fehlgriff.

Wo bei der Firmengründung am häufigsten Zeit verloren geht

Das sind Beobachtungen aus typischen Aufgaben, keine Statistik. Sie helfen, den Ablauf zu planen und keine Wochen an Kleinigkeiten zu verlieren.

  • Erst die Signatur, dann alles andere. Hat ein Gesellschafter nicht die nötige elektronische Signatur, ist S24 nicht verfügbar. Prüfen Sie das am ersten Tag, nicht erst bei der Einreichung.
  • Name und Tätigkeit werden im letzten Moment erfunden. Der Name muss frei sein, die Tätigkeit wird nach der Klassifikation PKD eingetragen. Die Bank gleicht sie später mit Ihrer Beschreibung ab.
  • Die 14 Tage für PCC werden vergessen. Die Steuer auf das Rechtsgeschäft muss fristgerecht erklärt und gezahlt werden, die Fristen laufen ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  • Der Buchhalter wird erst nach der Gründung gesucht. Besser vorher vereinbaren: Das Büro berät zur Besteuerungsart und zur Umsatzsteuer.
  • Die Daten weichen voneinander ab. Name, Anschrift und Tätigkeit im Register, auf der Website und im Antrag der Bank müssen Buchstabe für Buchstabe übereinstimmen.
  • Die Website wird bis zur Kontoeröffnung aufgeschoben. Die Bank verlangt aber den Link zusammen mit dem Antrag. Bereiten Sie die Website besser vor, solange der Registereintrag läuft.

Vergleichen Sie die Gründung in mehreren Ländern, rechnen Sie nicht die staatliche Gebühr, sondern das ganze erste Jahr: Anschrift, Buchhaltung, Jurist und Website. So wird der Vergleich ehrlich.

Was die Gründung einer Sp. z o.o. kostet: Gebühren, Kapital und PCC

Die staatlichen Beträge sind klein, suchen Sie hier also keine Ersparnis. Laut polnischen Buchhaltungsdiensten (inFakt und anderen) beträgt bei der Gründung über S24 die Gerichtsgebühr 250 Złoty, die Veröffentlichung im Monitor Sądowy i Gospodarczy 100 Złoty, zusammen rund 350 Złoty. Ältere Veröffentlichungen nennen andere Beträge, gleichen Sie daher mit den offiziellen Seiten des Justizministeriums ab.

Gesondert fällt die Steuer auf zivilrechtliche Rechtsgeschäfte (PCC) auf den Gesellschaftsvertrag an. Der Satz beträgt 0,5 %, Bemessungsgrundlage ist das Kapital abzüglich der Gebühren für Eintragung und Veröffentlichung; die Erklärung PCC-3 und die Zahlung sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss einzureichen. Bei einem Kapital von 5.000 Złoty sind das rund 23 Złoty.

Das Kapital selbst ist keine Ausgabe, sondern Geld der Firma: Es bleibt auf dem Konto und wird im Geschäft genutzt. Denken Sie aber realistisch: 5.000 Złoty sind das formale Minimum, Banken und Kunden erwarten womöglich mehr.

Was tatsächlich am meisten kostet

  • Buchhaltung: Die Sp. z o.o. führt ihre Bücher nach dem Rechnungslegungsgesetz, meist über ein Buchhaltungsbüro. Die Preise der Büros unterscheiden sich, daher nennen wir keine Durchschnittswerte.
  • Geschäftsanschrift und Dienste für den Kontakt mit dem Finanzamt.
  • Jurist oder Notar, wenn S24 für Sie nicht passt.
  • Domain, Website und E-Mail.

Steuern einer polnischen Firma im Überblick

Steuern sind hier ein Thema für die Buchhaltung, wir geben nur das Gesamtbild nach öffentlichen Übersichten wieder. Der Regelsatz der Körperschaftsteuer (CIT) beträgt 19 %. Für „kleine Steuerpflichtige“ gilt ein ermäßigter Satz von 9 % auf operatives Einkommen; seine Grenzen sind an den Gegenwert von 2 Mio. Euro gebunden (laut Übersichten für 2026 sind das 8.517.000 Złoty Umsatz einschließlich Umsatzsteuer im Vorjahr für den Status des kleinen Steuerpflichtigen und 8.431.000 Złoty laufender Umsatz). Bedingungen und Ausnahmen müssen Sie im CIT-Gesetz prüfen.

Es gibt auch ein alternatives Regime, den „estnischen CIT“ (ryczałt od dochodów spółek): Die Steuer wird bei der Gewinnausschüttung fällig, nicht laufend mit dem Gewinn. Die Sätze weichen in Drittübersichten voneinander ab, und das Regime hat Bedingungen, die nicht für alle passen. Zwischen normalem und „estnischem“ CIT muss Ihre Buchhaltung nach einer Berechnung mit Ihren Zahlen entscheiden.

Zu Dividenden an die Gesellschafter und zur Umsatzsteuer (Anmeldung, Schwelle, Berichte) gibt es viele Fragen, die von Ihren Kunden abhängen. Steuergutachten geben wir nicht ab. Daten mit Stand Oktober 2026; prüfen Sie sie bei einem polnischen Buchhalter und bei der Beratung an Ihrem Wohnort. Wohnen Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, gilt das besonders für die Frage, wo die Firma tatsächlich geleitet wird.

Konto und Website: Was Bank und Zahlungsdienst verlangen

Nach dem Registereintrag eröffnen Sie ein Konto bei einer polnischen Bank, im E-Geld-Bereich (EMI) oder binden einen Zahlungsdienst an. Jede Stelle hat eigene Bedingungen, und eine „einfachste“ Bank nennen wir nicht. Gemeinsam ist den Prüfungen:

  • Firmenunterlagen und Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten;
  • Beschreibung der Tätigkeit in einfachen Worten;
  • erwartete Umsätze und Länder der Kunden;
  • eine funktionierende Website, deren Angaben mit dem Register und dem Antrag übereinstimmen.

Für die Website einer polnischen Firma brauchen Sie Beschreibung der Tätigkeit, Kontakte und Firmenangaben (Nummern aus dem Register), eine Datenschutzerklärung nach DSGVO (in Polen RODO genannt), Verkaufs- oder Leistungsbedingungen (regulamin) und ein Cookie-Banner. Für Verbraucher sind Zahlungs- und Rückgabebedingungen wichtig. Die Prüfung der Texte liegt bei Ihrer Rechtsberatung.

Solange die Gründung läuft, können wir die „Website in 24 Stunden“ für €599 bauen: eine Seite, Kontakte, Rechtsseiten, E-Mail auf der Domain. Die Firmenangaben ergänzen wir, sobald Sie die Nummern haben. Die Frist läuft ab dem Moment, in dem uns Briefing, Materialien und Domainzugang vorliegen. Brauchen Sie Gründung über eine Partnerkanzlei und Website als ein Paket, sehen Sie sich „Firma in Europa gründen“ an. Mehr zu den Anforderungen der Prüfer lesen Sie im Artikel Welche Website Bank und Stripe brauchen.

Kosten im ersten Jahr: Tabelle und Rechner

In der Tabelle stehen die staatlichen Beträge nach Angaben polnischer Dienste. Das ist kein Kostenvoranschlag: Buchhaltung, Anschrift, Jurist und Bank sind nicht enthalten und hängen vom Anbieter ab. Für den notariellen Weg nennt den genauen Betrag der Notar. Der Betrag in Euro ist ungefähr: Die Gebühren werden in Złoty gezahlt und hängen in Euro vom Kurs am Zahlungstag ab. Setzen Sie das Häkchen, um die Website in 24 Stunden hinzuzufügen. Beachten Sie, dass die zweite Zeile ohne Zahl ist: „Notargebühren“ und S24 lassen sich nicht an einer Ziffer vergleichen, bevor Sie das Angebot eines konkreten Notars haben und wissen, welche Satzung Sie brauchen.

Polen: Kosten im ersten Jahr

LandRechtsformGebühren und KapitalErstes JahrDauerAnmerkung
PolenSp. z o.o. über S24 (Mustervertrag)Kapital ab 5.000 PLN (bleibt in der Firma). Gericht 250 PLN + MSiG 100 PLN + PCC 0,5 % (rund 23 PLN); zusammen rund 373 PLN. In Euro etwa €90, der genaue Betrag hängt vom Złoty-Kurs am Zahlungstag ab90 €Online; Eintrag im KRS hängt vom Gericht abNur staatliche Beträge. Buchhaltung, Anschrift, Jurist und Bank separat. Nötig ist eine qualifizierte Signatur oder ein vertrauenswürdiges Profil
PolenSp. z o.o. über den NotarKapital ab 5.000 PLN. Gebühren und Notarleistungen höher als bei S24: den genauen Betrag nennt der NotarHängt von Notar und Gericht abNötig für eine nicht standardisierte Satzung, Sacheinlagen oder wenn die Signaturwerkzeuge für S24 fehlen

Was Sie in Ihrer Situation wählen sollten

  • Der Markt ist polnisch und Kunden erwarten eine örtliche Firma. Die Sp. z o.o. über S24, wenn Sie das nötige Signaturwerkzeug haben; sonst über den Notar.
  • Sie arbeiten online mit Kunden auf der ganzen Welt und Einfachheit ist wichtig. Vergleichen Sie mit der estnischen OÜ, beschrieben im Artikel Firma in Estland gründen; für internationale Konstruktionen lesen Sie Zypern.
  • Sie brauchen nur die Kontoprüfung bei einer anderen Firma. Bestellen Sie die „Website in 24 Stunden“ und gründen Sie parallel die Firma.
  • Sie planen nach der Gründung ein Produkt oder einen Shop. Orientierung für das Budget einer Website finden Sie im Artikel Was kostet eine Website?
  • Sie sind bei den Steuern unsicher. Lassen Sie sich vor der Gründung von einem polnischen Buchhalter eine Berechnung erstellen. Rechtsgutachten geben wir nicht ab.

Die Regeln ändern sich, gleichen Sie die Gebühren daher zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung ab und besprechen Sie die Steuern in Ihrem Land mit Ihrer Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mindestkapital einer Sp. z o.o. in Polen?

5.000 Złoty, der Mindestnennwert eines Anteils beträgt 50 Złoty. Das ist das formale Minimum: Banken und Kunden erwarten womöglich mehr.

Was kostet die Gründung einer Sp. z o.o. über S24?

Laut polnischen Diensten betragen die Gerichtsgebühr 250 Złoty und die Veröffentlichung im MSiG 100 Złoty, zusammen rund 350 Złoty, dazu PCC mit 0,5 %. Gleichen Sie die Beträge mit den offiziellen Seiten ab.

Kann ein Ausländer eine Sp. z o.o. gründen?

Ja, ein Ausländer kann Gesellschafter und Vorstandsmitglied sein. Für S24 brauchen Sie aber eine qualifizierte Signatur oder ein vertrauenswürdiges Profil; ohne sie bleibt der Weg über den Notar. Details klären Sie mit einem Juristen.

Brauche ich für die Gründung in Polen einen Notar?

Über S24 mit Mustervertrag ist kein Notar nötig. Er ist nötig für eine nicht standardisierte Satzung und für Einlagen in Form von Sachen oder Rechten.

Welche Steuern zahlt eine Sp. z o.o.?

Der Regelsatz der CIT beträgt 19 %, für kleine Steuerpflichtige 9 % auf operatives Einkommen, dazu gibt es den „estnischen CIT“. Die Bedingungen sind komplex, die Berechnung macht der Buchhalter. Stand Oktober 2026.

Garantiert die Gründung die Kontoeröffnung?

Nein. Bank oder Zahlungsdienst prüfen Firma, Inhaber und Tätigkeit und dürfen ablehnen. Wir versprechen weder die Genehmigung noch Fristen für die Gründung.

Braucht eine polnische Firma eine Website?

Für Bank und Zahlungsdienste meist ja, mit Beschreibung der Tätigkeit, Kontakten und Rechtsseiten. Die „Website in 24 Stunden“ kostet €599.

Quellen

  1. inFakt: rejestracja spółki z o.o. online (S24) · inFakt
  2. Poland: Taxes on corporate income · PwC Worldwide Tax Summaries
  3. Jak założyć spółkę z o.o. w 2026 krok po kroku · Freenance
  4. Kto może płacić 9 proc. CIT w 2026 r.? Znamy już limity · Akademia LTCA
  5. Spółka z o.o. krok po kroku: jak założyć, ile kosztuje · Crowe

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